Rollrüstungen und bewegliche Arbeitsbühnen

Prüfung von Rollrüstungen und beweglichen Arbeitsbühnen für die Regionen Riesa, Oschatz, Torgau, Döbeln und Coswig.

Rollrüstungen & fahrbare Arbeitsbühnen: Sicherheit durch zertifizierte Prüfung

Fahrbare Gerüste und Arbeitsbühnen sind flexible Lösungen für Arbeiten in der Höhe, unterliegen jedoch strengen Sicherheitsvorschriften. Gemäß DIN EN 1004 und DIN 4420-3 müssen diese Arbeitsmittel regelmäßig durch eine befähigte Person geprüft werden, um Unfälle und Haftungsrisiken zu vermeiden.

Gesetzliche Anforderungen & Aufbau

Der Auf-, Um- und Abbau von fahrbaren Arbeitsbühnen darf ausschließlich durch fachkundiges Personal erfolgen. Dabei ist die Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers zwingend einzuhalten und muss auf der Baustelle jederzeit verfügbar sein. Nach jedem Aufbau ist eine dokumentierte Prüfung durch eine befähigte Person erforderlich, bevor die Bühne in Betrieb genommen werden darf.

Sicherheitshinweise zur Standsicherheit

  • Aufbauhöhe: Die maximale Höhe wird durch die Aufstandsbreite sowie die Herstellervorgaben begrenzt.

  • Standsicherheit: Diese wird entscheidend durch eine ggf. notwendige Ballastierung und die Aussteifung sichergestellt.

  • Verfahren: Beim Verschieben der Rüstung dürfen sich grundsätzlich keine Personen oder Materialien auf der Bühne befinden.

Innenraum einer Baustelle mit Gerüst, Leiter und unvollständig verputzten Wänden unter einem Dachfenster.
Zwei Bauarbeiter, einer oben und einer in der Mitte eines grünen Gerüsts, arbeiten an einer großen weißen Wand in einem Innenraum.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Merkmal
Fahrbare Arbeitsbühnen (DIN EN 1004)
Fahrbare Gerüste (DIN 4420-3)
Merkmal
Überwiegend Aluminium-Bauteile
Systemgerüstteile oder Stahlrohr mit Kupplungen
Max. Standhöhe
8,00 m im Freien / 12,00 m in geschlossenen Räumen
Begrenzt auf maximal 12,00 m
Verhältnis Breite/Höhe
Nach Herstellervorgabe
Verhältnis Standhöhe zu kleinster Aufstandsbreite max. 3:1