Ziel dieser DGUV-Regel ist es, entsprechend dem heutigen Stand der Technik Sicherheitsmaßstäbe für den Bau, die Ausrüstung, den Betrieb und die Prüfung von austauschbaren Kipp- und Absetzbehältern zu setzen.
Austauschbare Kipp- und Absetzbehälter müssen nach dieser DGUV-Regel und im übrigen den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik entsprechend beschaffen sein, betrieben und geprüft werden.