Industriereinigung & Wartungsservice
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Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore

Wie bei anderen Arbeitsmitteln und technischen Ausrüstungen ist auch der Betreiber von kraftbetätigten Toren für den Erhalt der Sicherheit und die Wirksamkeit der vom Hersteller vorgesehenen Schutzmaßnahmen verantwortlich. Aus diesem Grund müssen kraftbetätigte Tore wiederkehrend geprüft und das Ergebnis dokumentiert werden. Mit der Prüfung ist eine befähigte Person zu beauftragen. Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1203 enthält Kriterien für die Auswahl befähigter Personen. Die Prüfung kraftbetätigter Tore sollte einmal jährlich erfolgen. Je nach Nutzungsintensität und Kreis der nutzenden Personen kann das Prüfintervall allerdingt variieren. Abweichende Regelungen sind durch den Betreiber zu begründen.

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