Regalprüfung, Regalinspektion nach DIN EN 15635
Jährliche Inspektionspflicht für Lagereinrichtungen
Lagereinrichtungen und Regalsysteme sind Arbeitsmittel und unterliegen der
Betriebssicherheitsverordnung. Gemäß §10 (BetrSichV) müssen diese von Befähigten Personen kontrolliert werden. Zusätzlich verlangt die im Jahr 2009 in Kraft getretene europäische Norm DIN EN 15635
von Lagerbetreibern eine regelmäßige Inspektion Ihrer Regaleinrichtungen durch eine fachkundige Person bzw. Firma. (mind. aller 12 Monate).
Sie als Lagerbetreiber haben die Verantwortung für eine gefahrlose Bedienung Ihrer Regalsysteme und tragen die Sorge für Ihre Mitarbeiter, die Lagereinrichtung und die Unversehrtheit der
eingelagerten Ware.
Das Thema Sicherheit in Ihrem Betrieb ist somit wichtiger denn je. Durch eine effektive Vorbeugung können Schäden an den Lagereinrichtungen, schwere Unfälle und hohe Reparaturkosten im Vorfeld
vermieden werden.
Eine frühzeitige Erkennung von Schäden vermeidet den Verlust sicherheitstechnischer Aspekte. Denn
Unwissen nimmt niemanden aus der Verantwortung, der gesetzlich verantwortlich ist.
Sicherheit hat bei unserer Firma einen sehr hohen Stellenwert und ist Bestandteil unserer
Firmenphilosophie. Bereits seit Jahren arbeiten wir Hand in Hand mit dem TÜV Süd und auch die Einhaltung der Werksvorschriften bei unseren Kunden ist für uns Standard.
Wir bieten Ihnen an, Ihre Lagereinrichtungen typenunabhängig gemäß DIN EN 15635 zu überprüfen.
Unsere Inspekteure sind speziell vom TÜV Süd und vom Fachbetrieb für Arbeitssicherheit ausgebildete Regalprüfer, welche auf der Grundlage der DIN EN 15635 ausgebildet wurden und nach einer
bestandenen Abschlussprüfung ein entsprechendes Prüfzertifikat erhalten haben.
Vor Ort zeigen wir die Schäden oder Defizite auf und können Ihnen ein Angebot zur Behebung der Sicherheitsmängel unterbreiten.
Nutzen Sie unseren Service - gern besprechen wir diese Problematik mit Ihnen persönlich.