Leitern, Tritte und Kleingerüste sind Arbeitsmittel und müssen gemäß Betriebssicherheitsverordnung regelmäßig von einer befähigten Person geprüft werden.
Die Mindestprüffrist beträgt 1x jährlich – bei hoher
Beanspruchung auch häufiger.
Als Unternehmer sind Sie verpflichtet:
die Arbeitsmittel regelmäßig prüfen zu lassen
für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter zu sorgen
Wir übernehmen für Sie die fachgerechte und dokumentierte Prüfung Ihrer Leitern und Tritte nach den geltenden Vorschriften (BetrSichV, DGUV Information 208-016).
Erfüllung aller gesetzlichen Prüfpflichten
Erhöhte Arbeitssicherheit
Früherkennung von Schäden
Rechtssichere Prüfprotokolle
Die Prüfungen werden durch eine befähigte Person mit entsprechender Ausbildung und Erfahrung durchgeführt.
Nutzen Sie unseren Service – wir beraten Sie gerne persönlich.