Regelmäßige Prüfung der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz
durch einen Sachkundigen
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz muss mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen geprüft werden!
Prüfung nach DGUV Grundsatz 312-906
Der Unternehmer hat persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen
Verhältnissen nach Bedarf, mindestens jedoch alle 12 Monate, auf ihren einwandfreien Zustand durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen.
Dies gilt für Auffanggurte ebenso wie für Verbindungsmittel, Karabiner, Bandschlingen, Falldämpfer sowie Seile und alle Geräte, die für die Sicherung von Personen gegen Absturz eingesetzt
werden.
Bei der jährlichen Prüfung ist es unbedeutend, ob die Auffanggurte und Verbindungs-mittel im Gebrauch waren oder nur bereitgehalten wurden.
Als Sachkundige überprüfen wir Ihre Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz, wenn Sie dies wünschen auch gerne bei Ihnen vor Ort. Dies spart Ihnen Transport-kosten und Ihre PSAgA ist für Sie
jederzeit verfügbar.