Jährliche Prüfungen durch eine Befähigte Person gem. DIN EN 1004
Rollrüstungen und fahrbare Arbeitsbühnen dürfen nur von fachkundigen Personen gemäß Aufbau- und Verwendungsanleitung des
Herstellers auf-, um- und abgebaut werden. Nach dem Aufbau erfolgt die Prüfung durch eine befähigte Person mit Dokumentation.
Fahrbare Gerüste (DIN 4420-3)
Fahrbare Gerüste bestehen aus Gerüstbaumaterialien von Systemgerüsten oder Stahlrohren mit Kupplungen und
Fahrrollen.
Die fahrbaren Gerüste aus Systemgerüstteilen (Rahmen- oder Modulgerüste) sind in den Aufbau- und Verwendungsanleitungen der
Hersteller beschrieben.
Für fahrbare Gerüste aus Stahlrohren mit Kupplungen (systemfreie Gerüstbauteile) enthält die DIN 4420-3 eine Regelausführung.
Für alle fahrbaren Gerüste in Regelausführung gilt:
- Das Verhältnis von Standhöhe zur kleinsten Aufstandsbreite beträgt höchstens 3:1.
- Sie dürfen auf höchstens 6,00 m2 der Belagfläche in den Lastklassen 1 bis 3 voll
belastet werden, die verbleibenden Flächen nur mit max. 0,75 kN/m2.
- Die Standhöhe ist auf max. 12,00 m begrenzt.
Beim Verfahren von fahrbaren Gerüsten dürfen sich keine Personen und/oder Materialien auf diesen befinden.
Fahrbare Arbeitsbühnen (DIN EN 1004)
Fahrbare Arbeitsbühnen (DIN EN 1004) bestehen überwiegend aus Aluminium-Bauteilen mit in Länge und Breite unveränderlichen
Belagabmessungen.
Die Aufbau- und Verwendungsanleitung muss sich auf der Baustelle befinden.
Fahrbare Arbeitsbühnen dürfen nur bis zu der vom Hersteller vorgegebenen Höhe aufgebaut werden. Grundsätzlich beträgt die
Obergrenze der Belaghöhe maximal 8,00 m im Freien und 12,00 m in allseits geschlossenen Räumen.
Beim Verfahren von fahrbaren Arbeitsbühnen dürfen sich keine Personen und/oder Materialien auf der Bühne
befinden.